§ 1 Der Beitrag
Die Mitglieder bestimmen ihren Beitrag selbst. Der Mindestbeitrag wird auf 12 € jährlich festgesetzt.
Der Beitrag für eine, im gleichen Haushalt lebende volljährige Person beträgt 6 € jährlich.
Das Geschäftsjahr ist das Kindergartenjahr vom 01.08. – 31.07.
Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten und zwar bis spätestens zum 31.08. eines jeden Jahres. Dieser wird per Einzug im SEPA Lastschriftverfahren erfolgen.
Der auf das Geschäftsjahr bezogene Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Annahme der Beitrittserklärung in voller Höhe fällig. Dieser wird zum jeweiligen Monatsende eingezogen.
Bei Austritt aus dem Verein werden keine Beiträge zurückerstattet.
§ 2 Die Beitragsänderung
Bei Neufestsetzung des Beitrages durch die Mitgliederversammlung ist §1 Abs.1 und ggf. §1 Abs.2 entsprechend zu ändern. Andere Paragraphen dieser Beitragsordnung bleiben rechtswirksam.
Der neue Beitrag muss allen Mitgliedern bis sechs Wochen vor Ende des Geschäftsjahres mitgeteilt werden.
Bei Neufestsetzung des Beitrages nach §2 Abs.1 besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bis 31.07. des laufenden Geschäftsjahres.
Bei Spenden über 200 € stellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bei Spenden bis 200 € genügt der Kontoauszug für das Finanzamt.
Auf Wunsch kann für gezahlte Spenden zwischen 50 € und 200 € einmal jährlich eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Die Beitragsordnung tritt zusammen mit der Satzung in Kraft und ist Bestandteil der Satzung.
Stand: 14.11.2024